Das Referendum gegen HarmoS ist im Kanton Bern mit rund 17'000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ! SVP, junge SVP, EDU, Familienpartei und engagierte Bürger haben sich im überparteilichen Komitee zusammengetan und schreiten auch den nächsten Schritt gemeinsam voran.
Am 27. September 2009 kommt HarmoS im Kanton Bern zur Abstimmung.
Einheitsschule HarmoS Nein Flyer deutsch - Flyer deutsch anklicken
Ecole unifomisée HarmoS Non Flyer franc. - Flyer französisch anklicken
Das Komitee hat die Stimmen besorgter Erziehender aufgenommen und gegen das sogenannte HarmoS-Konkordat den Widerstand formiert.
Harmos ist nicht harmlos.
- nein zur Früheinschulung von 4-jährigen
- nein zu einem 11-jährigen Schulobligatorium
- nein zu finanziellen Experimenten
- nein zur Gefährdung unserer 4-jährigen im Strassenverkehr

Was nicht harmlos ist, haben wir Ihnen in der Rubrik "Argumentarium" zusammengetragen, in drei Fassungen, kurz, erklärend und erläuternd.
In der Agenda finden sie die geplanten Aktionen.
Sie können unseren Abstimmungskampf am wirksamsten unterstützen, wenn Sie sich bei uns melden (Rubrik "Kontakt" verwenden) und wir absprechen können, wie Sie sich persönlich engagieren wollen.
Es freut uns natürlich und hilft uns beträchtliche Kosten zu decken, wenn Sie mit dem Kontaktformular einen oder mehrere Einzahlungsscheine bestellen und einen bereits jetzt bestens verdankten Beitrag einzahlen.
Für spontane Einzahlungen steht Ihnen das PC-Konto 60-428333-5 lautend auf
Überparteiliches Komitee
Nein zu HarmoS Bern
3000 Bern
zur Verfügung.
Zur aktuellen Debatte der Besteuerung von Familien/Erziehenden:
HarmoS soll angeblich den Erziehenden die Freiheit schaffen, sich beruflich vermehrt engagieren zu können. Es gilt der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Der Zusatzverdienst ist nach den üblichen Abzügen zusätzliches steuerbares Einkommen und unterliegt progressiven Steuertarifen.
Berufliches Engament wird vielfach mit Fremdbetreuung und Betreuungskosten einhergehen.....und siehe da, wenn es um die steuerliche Entlastung der Erziehenden geht, dann sollen Betreuungskosten, die ja wiederum zu Löhnen und Ausgaben in den Betreuungsorganisationen führen, die ihrerseits wieder von dort her besteuert werden können, nicht effektiv, sodern limitiert auf Fr. 12'000 jährlich abzugsfähig sein. Das soll für die Bundessteuer gelten. Den Kantonen "geht dies zu schnell", weil die Steuer-Ausfälle zu hoch seien. Es zeigt sich damit indirekt, was man den Erziehenden abverlangt; die Kantone verkraften es nicht die Erziehenden müssen es verkraften. Jede Unternehmung kann geschäftsmässig begründeten Aufwand vom Ertrag abziehen. Erziehungsmässig begründeter Aufwand sollte dies auch sein und zwar auch voll und bei Bund und Kantonen. Und deshalb: die Entscheidungsfreitheit über die Ausgaben verbleibt bei den Erziehenden, ohne Zwang, also besser ohne Harmos! Einerseits wollen die Kantone mit der Umsetzung von Harmos neue Kosten auslösen und diese auf die Steuerpflichtigen umlegen, andererseits vermögen sie nicht, gerechtfertigte Abzüge den Erziehenden voll zu gewähren, die es aufgrund der Leistungsfähigkeit zu Gute haben. HarmoS ist eben nicht harmlos, sogar ein wenig schamlos.
"Ich komme noch nicht zur Schule! Davor habe ich noch einen Job im Rennteam (Rennwagen im Hintergrund beachten), habe dabei viel Bewegung und lerne viele praktische Sachen." Bewegung schafft Lernvoraussetzungen.
Weiterführende Links zum Thema:
www.unipublic.unizh.ch/magazin/gesellschaft/2005/1926.html
www.ibe.uzh.ch/static/all/files/erg_d.html


